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Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601



Die Verpflichtung für einen Unterneh­mer zur Aufstellung von Flucht- und Ret­tungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Sonderbauordnungen.
 
Aus einem Flucht- und Rettungsplan ist ersichtlich, welche Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen, um im Gefahrenfall schnell in einen sicheren Be­reich im Freien zu gelangen. Des Weiteren enthält ein Flucht- und Rettungsplan ein­deutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahren- oder Katastrophenfall. Weiterhin sind aus dem Plan die Standorte von Feu­erlöscheinrichtungen, Arzt- und Sanitäts­räumen, manuellen Brandmeldern, Kran­kentragen und Rettungsleitern ersichtlich.
 
Die Darstellung dieser Informationen er­folgt mit grafischen Symbolen in einem Geschossgrundriss. Dieser ist für den Be­trachter lagerichtig darzustellen. Zur bes­seren Orientierung wird der Standort des Betrachters im Plan, vorzugsweise durch einen blauen Punkt, gekennzeichnet.
Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht-und Rettungs­plänen durch Verwendung von lang nach­leuchtenden Materialien erreicht werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
 
re‘graph-Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 und in Abstimmung mit dem Betreiber der baulichen Anlage durch unser zertifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung erstellt. Die Auf­nahme der notwendigen Daten erfolgt aus Haftungsgründen immer durch eine Vor-Ort-Begehung. Die Pläne sind in den DIN-Formaten A4 bis A0 lieferbar. Hierbei handelt es sich um UV-beständige, licht­echte Farbausdrucke, die nach DIN ISO 23601 i.d.R. wasserfest ausgeführt sind. Zu jedem Plan gehört die Vorab­lieferung eines Korrekturabzuges. Optional sind unsere Flucht- und Rettungs­pläne als Hotel-/ Zimmerplan, als lang nach­leuchtende Version und im entsprechenden Rahmen bzw. Wandhalter lieferbar.
 
Hinweis zur Prüfung/Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne:
Gemäß DIN ISO 23601 muss jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu einer Überprüfung und falls erforderlich zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.



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